Wie bereits schon geschrieben, wird es neben der Online-Mitzeichnung auch die Möglichkeit der Offline-Mitzeichnung geben, die zu gegebener Zeit startet (Werde dies in den Social-Media-Kanälen rechtzeitig kundtun). Stimmberechtigt sind selbstverständlich auch Kinder und Jugendliche. Denn das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. „Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist (…)“, so formuliert es der Deutsche Bundestag im Hinblick auf den Umgang mit öffentlichen Bitten und Beschwerden, die Bürgerinnen und Bürger an das Parlament richten können.
Alle Hilfsmittel, die ich hier abbilde, zur Unterschriftensammlung kannst Du dann auch gerne von mir per E-Mail erhalten. Meine E-Mail-Adresse: [email protected]
Vielen Dank für deine Unterstützung!